Werden spezielle Anforderungen an das Handling oder die Aufbewahrung der Prüflinge gestellt, so ist dies QUINEL schriftlich mitzuteilen.
Sämtliche QUINEL überlassenen Gegenstände, z.B. zum Zwecke der Prüfung, sind durch den Auftraggeber umfassend zu versichern. Forderungen bezüglich defekter oder zerstörter Gegenstände lehnt QUINEL grundsätzlich ab. Bei der Durchführung von Prüfungen können oder müssen Prüfgegenstände verändert, beschädigt oder zerstört werden. Hierfür kann QUINEL nicht belangt werden. Die Gegenstände sind durch den Kunden zweifelsfrei und unverwechselbar zu bezeichnen.
Das Archivieren der Proben, respektive der Prüfgegenstände ist Sache des Auftraggebers.
Audio-, Foto- und Videoaufzeichnungen innerhalb der Räumlichkeiten von QUINEL sind nur mit vorheriger Einwilligung von QUINEL erlaubt.
Der Auftraggeber hat das Recht, bei den Prüfungen im Labor anwesend zu sein. Wird eine Anwesenheit gewünscht, so ist QUINEL rechtzeitig zu informieren.
QUINEL verpflichtet sich, sämtliche auftragsspezifischen Angaben, Dokumente, Resultate und Gegenstände vertraulich zu behandeln.
Sämtliche auftragsspezifischen Dokumente werden von QUINEL 10 Jahre archiviert. Sind weitergehende Massnahmen gewünscht, so sind diese schriftlich zu vereinbaren.
Die Archivierung des Original-Prüfberichts und –Zertifikats für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer erfolgt durch den Auftraggeber.
Berichte und Zertifikate werden in Englischer Sprache erstellt. Nur Kalibrationsprotokolle und Analysen sind auf Deutsch.
Daten, Prüfberichte, etc. werden normalerweise elektronisch übermittelt. QUINEL AG übernimmt keine Verantwortung für die Datensicherheit während der Übertragung. Wünscht der Kunde eine andere Form der Kommunikation, so hat er dies mit der Auftragserteilung QUINEL AG mitzuteilen.
Der Auftraggeber hat während der gesamten Archivierungsdauer das Recht, sämtliche seinen Auftrag betreffenden Dokumente einzusehen.
Der Auftraggeber darf nur den vollständigen Prüfbericht kopieren. Es ist gemäss ISO/IEC 17025 verboten, Auszüge davon zu erstellen.
Allfällige Transportkosten werden dem Kunden weiterverrechnet.
Die Preise verstehen sich netto. Skontoabzüge werden unter Berücksichtigung der Aufwendungen nachbelastet. Die Zahlung hat innert 30 Tage nach dem Rechnungsdatum zu erfolgen.
Für die vertraglichen Bestimmungen gilt Schweizerisches Recht. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist CH-6000 Luzern.